BLASEN UND Nierentee VII Bombastus Filterbeutel

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BLASEN UND Nierentee VII Bombastus Filterbeutel
Bombastus-Werke AG

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Gebrauchs­informationen

PZN: 4856459
Hersteller: Bombastus-Werke AG
Packungsgröße 20X2 g
Darreichung: Filterbeutel
Produktname BLASEN UND Nierentee VII Bombastus Filterbeutel
Wirksubstanz Bärentraubenblätter, Birkenblätter, Queckenwurzelstock
Rezeptpflichtig Nein
Apothekenpflichtig Nein

Anwendungsangaben

  • - Entzündungen der Harnwege
  • Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn zusätzlich Beschwerden wie Fieber, erschwerte Blasenentleerung, Unterleibskrämpfe oder Blut im Urin auftreten.

Zusammensetzung

Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 2 g Tee = 1 Beutel

Wirkstoff Bärentraubenblätter860 mg
Wirkstoff Birkenblätter500 mg
Wirkstoff Queckenwurzelstock500 mg
Hilfsstoff Brennnesselkraut+
Hilfsstoff Ringelblumenblüten+

Dosierungsangaben

PersonenkreisZeitpunktEinzeldosisGesamtdosis
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsenemorgens, mittags, abends, unabhängig von der Mahlzeit1-2 Teebeutel3-mal täglich

Um ein Verkochen der Flüssigkeit zu verhindern, sollte immer eine größere Menge Tee (Tagesbedarf=3 Tassen) auf einmal zubereitet werden. Verwenden Sie dafür 3-6 Teebeutel auf 450 ml Wasser.

Wichtige Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Ascorbinsäure (Vitamin C)!
- Vorsicht bei Allergie gegen Gewürze, wie z.B. Anis, Beifuß, Dill, Fenchel, Karotte, Koriander, Kümmel, Paprika, Petersilie, Sellerie und Tomaten!

Anwendungshinweise

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Bereiten Sie den Tee zu und trinken Sie ihn gleich. Übergießen Sie dafür den Tee mit siedendem Wasser (ca. 150 ml) und lassen Sie den Teeaufguß ca. 15 Minuten ziehen.
Oder: Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Übergießen Sie dafür den Tee mit kaltem Wasser (ca. 150 ml) und lassen ihn unter öfterem Umrühren mehrstündig stehen. Dann erhitzen Sie den Aufguß kurz.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Wochen anwenden. Bei länger anhaltenden oder wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung oder langandauernden Anwendung kann es zu Leberschäden kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

Wirkungsweise

Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Tees haben sich in langjähriger Erfahrung als Hausmittel bewährt zur unterstützenden Behandlung von Erkrankungen. Ihre Inhaltsstoffe entstammen meist verschiedenen Pflanzen, wie Bärentraubenblätter, Birkenblätter und Queckwurzel und wirken als natürliches Gemisch.

Aufbewahrung

Aufbewahrung

Das Arzneimittel muss
- vor Feuchtigkeit geschützt (z.B. im fest verschlossenen Behältnis)
- im Dunkeln (z.B. im Umkarton)
aufbewahrt werden.

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Erbrechen
- Überempfindlichkeit
- Leberschäden, bei bei langdauernder Anwendung oder Überdosierung

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Ödeme infolge einer Herzschwäche
- Ödeme infolge einer eingeschränkten Nierenfunktion

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel darf nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

Sicherheit

Alle Preise inkl. MwSt. Alle Ersparnisse und Aktionen gelten nur für unser Liefergebiet und nur bei Online-Bestellungen. Für alle Lieferungen in unserem Liefergebiet gilt: Unser Lieferdienst ist kostenfrei mit mindestens 1 Rezept oder ab 50,00 € Einkaufswert aus dem rezeptfreien Sortiment. Sonst 5,99 € Liefergebühr. Lieferzeit: 1-3 Werktage (abhängig von Verfügbarkeit). Falls die von Ihnen bestellten Medikamente nicht (schnell) lieferbar sind, informieren wir Sie umgehend über die möglichen Alternativen.

Alle Aktionen und Artikel: Nur solange der Vorrat reicht. Bei Arzneimitteln (Tierarzneimitteln): Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Wichtig: Aus rechtlichen Gründen dürfen rezeptpflichtige Medikamente nicht rabattiert werden.

1 Die Ersparnis bezieht sich auf den UVP (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) oder den AVP (Apothekenverkaufspreis) und gilt ausschließlich für Online-Bestellungen in unserem Liefergebiet. Ausgenommen sind rezeptpflichtige Arzneimittel. Nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

2 UVP: Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder AVP: Der für den Fall der Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse vom pharmazeutischen Unternehmer zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH angegebene einheitliche Produkt-Abgabepreis im Sinne des § 78 Abs. 3 S. 1, 2. Halbsatz Arzneimittelgesetz, der von der Krankenkasse im Fall der Erstattung abzüglich eines Rabatts von 5% an die Apotheke ausgezahlt wird.

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