MAGNESIUM VERLA N Konzentrat Plv.z.H.e.L.z.Einn.

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MAGNESIUM VERLA N Konzentrat Plv.z.H.e.L.z.Einn.
Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG

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Apothekenpflichtig

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Menge

Gebrauchs­informationen

PZN: 3395424
Hersteller: Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG
Packungsgröße 100 St
Darreichung: Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen
Produktname MAGNESIUM VERLA N Konzentrat Plv.z.H.e.L.z.Einn.
Wirksubstanz Magnesiumaspartat dihydrat, Magnesium-Ion, Magnesium-Ion
Rezeptpflichtig Nein
Apothekenpflichtig Ja

Anwendungsangaben

  • - Behandlung von therapiebedürftigen Magnesiummangelzuständen
  • - Neuromuskuläre Störungen durch Magnesiummangel

Zusammensetzung

Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 5 g Pulver = 1 Beutel

Wirkstoff Magnesiumbis(hydrogenaspartat) dihydrat1622,69 mg
Hilfsstoff Lactose2 mg
Wirkstoff Magnesium-Ion121,525 mg
Wirkstoff Magnesium-Ion5 mmol
Hilfsstoff Riboflavin+
Hilfsstoff Saccharose3000 mg
Hilfsstoff Citronensäure+
Hilfsstoff Siliciumdioxid, hochdisperses+
Hilfsstoff Saccharin natrium+
Hilfsstoff Mandarinen-Aroma+

Dosierungsangaben

PersonenkreisZeitpunktEinzeldosisGesamtdosis
Kinder von 1-3 Jahrenvor der Mahlzeit1 Beutel1-mal täglich
Kinder von 4-11 Jahrenvor der Mahlzeit1 Beutel1-2-mal täglich
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsenevor der Mahlzeit1 Beutel1-3-mal täglich

Da die Dosierung des Arzneimittels von verschiedenen Faktoren abhängt, sollte sie von Ihrem Arzt individuell auf Sie abgestimmt werden.

Lassen Sie sich zu der Dosierung von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.

Wichtige Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.

Anwendungshinweise

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Dazu verrühren Sie es in einem halben Glas Wasser, Tee oder Fruchtsaft.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu Durchfällen kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

Aufbewahrung

Aufbewahrung

Das Arzneimittel darf nach Anbruch/Zubereitung höchstens 8 Stunden verwendet werden!
Das Arzneimittel muss nach Anbruch/Zubereitung bei Raumtemperatur aufbewahrt werden!
Diese Angabe gilt nur für die zubereitete Lösung.

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Weicher Stuhl
- Durchfall

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Schwere eingeschränkte Nierenfunktion

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge unter 1 Jahr: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Nach derzeitigen Erkenntnissen hat das Arzneimittel keine schädigenden Auswirkungen auf die Entwicklung Ihres Kindes oder die Geburt.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

Indikation

1. Behandlung von therapiebedürftigen Magnesiummangelzuständen, die keiner parenteralen Substitution bedürfen. 2. (Nachgewiesener) Magnesiummangel, wenn er die Ursache für Störungen der Muskeltätigkeit (neuromuskuläre Störungen, Wadenkrämpfe) ist.

Sicherheit

Alle Preise inkl. MwSt. Alle Ersparnisse und Aktionen gelten nur für unser Liefergebiet und nur bei Online-Bestellungen. Für alle Lieferungen in unserem Liefergebiet gilt: Unser Lieferdienst ist kostenfrei mit mindestens 1 Rezept oder ab 50,00 € Einkaufswert aus dem rezeptfreien Sortiment. Sonst 5,99 € Liefergebühr. Lieferzeit: 1-3 Werktage (abhängig von Verfügbarkeit). Falls die von Ihnen bestellten Medikamente nicht (schnell) lieferbar sind, informieren wir Sie umgehend über die möglichen Alternativen.

Alle Aktionen und Artikel: Nur solange der Vorrat reicht. Bei Arzneimitteln (Tierarzneimitteln): Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Wichtig: Aus rechtlichen Gründen dürfen rezeptpflichtige Medikamente nicht rabattiert werden.

1 Die Ersparnis bezieht sich auf den UVP (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) oder den AVP (Apothekenverkaufspreis) und gilt ausschließlich für Online-Bestellungen in unserem Liefergebiet. Ausgenommen sind rezeptpflichtige Arzneimittel. Nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

2 UVP: Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder AVP: Der für den Fall der Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse vom pharmazeutischen Unternehmer zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH angegebene einheitliche Produkt-Abgabepreis im Sinne des § 78 Abs. 3 S. 1, 2. Halbsatz Arzneimittelgesetz, der von der Krankenkasse im Fall der Erstattung abzüglich eines Rabatts von 5% an die Apotheke ausgezahlt wird.

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