MIRADENT Kinder-Lernzahnbürste Infant-O-Brush rot

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MIRADENT Kinder-Lernzahnbürste Infant-O-Brush rot
Hager Pharma GmbH

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Details

Nein
PZN: 2172691
Hersteller: Hager Pharma GmbH
Packungsgröße 1 St
Darreichung: Zahnbürste
Produktname MIRADENT Kinder-Lernzahnbürste Infant-O-Brush rot
Wirksubstanz
Rezeptpflichtig
Apothekenpflichtig Nein

Produkt­informationen

„Je früher, desto besser“ – das gilt besonders für die Zahnpflege. Die miradent Lernzahnbürste führt Kleinkinder bis ca. 4 Jahre spielerisch an die Zahnpflege heran. Das Borstenfeld ist besonders weich, um Verletzungen am Zahnfleisch und Kieferkamm zu vermeiden. Die Form der Bürste erleichtert den spielerischen Umgang mit der Bürste, dient als Beißring und macht ein Verschlucken der Bürste unmöglich.

Hinweis: Die miradent Lernzahnbürste ist nicht zum Spielen, zur Beruhigung o. ä. über längere Zeiträume geeignet.

Sicherheit

Alle Preise inkl. MwSt. Alle Ersparnisse und Aktionen gelten nur für unser Liefergebiet und nur bei Online-Bestellungen. Für alle Lieferungen in unserem Liefergebiet gilt: Unser Lieferdienst ist kostenfrei mit mindestens 1 Rezept oder ab 50,00 € Einkaufswert aus dem rezeptfreien Sortiment. Sonst 5,99 € Liefergebühr. Lieferzeit: 1-3 Werktage (abhängig von Verfügbarkeit). Falls die von Ihnen bestellten Medikamente nicht (schnell) lieferbar sind, informieren wir Sie umgehend über die möglichen Alternativen.

Alle Aktionen und Artikel: Nur solange der Vorrat reicht. Bei Arzneimitteln (Tierarzneimitteln): Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Wichtig: Aus rechtlichen Gründen dürfen rezeptpflichtige Medikamente nicht rabattiert werden.

1 Die Ersparnis bezieht sich auf den UVP (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) oder den AVP (Apothekenverkaufspreis) und gilt ausschließlich für Online-Bestellungen in unserem Liefergebiet. Ausgenommen sind rezeptpflichtige Arzneimittel. Nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

2 UVP: Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder AVP: Der für den Fall der Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse vom pharmazeutischen Unternehmer zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH angegebene einheitliche Produkt-Abgabepreis im Sinne des § 78 Abs. 3 S. 1, 2. Halbsatz Arzneimittelgesetz, der von der Krankenkasse im Fall der Erstattung abzüglich eines Rabatts von 5% an die Apotheke ausgezahlt wird.

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