REGENAPLEX Nr.507 Tropfen zum Einnehmen

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REGENAPLEX Nr.507 Tropfen zum Einnehmen
Regenaplex GmbH - Homöopathische Komplexmittel

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Apothekenpflichtig

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Enthält Alkohol

Enthält 50% Alkohol.

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Menge

Details

Nein
PZN: 2643883
Hersteller: Regenaplex GmbH - Homöopathische Komplexmittel
Packungsgröße 15 ml
Darreichung: Tropfen zum Einnehmen
Produktname REGENAPLEX Nr.507 Tropfen zum Einnehmen
Wirksubstanz Argentum nitricum, Sulfur, Acidum nitricum, Acidum tannicum, Amanita muscaria, Natrium tetrachloroauratum, Arisaema triphyllum, Equisetum arvense, Echinacea angustifolia, Conium maculatum
Rezeptpflichtig
Apothekenpflichtig Ja

Produkt­informationen

Das homöopathische Komplexmittel

Die Tropfenform soll die Aufnahmefähigkeit durch den Körper erleichtern.

Bei Selbstmedikation nur 5 Tropfen einnehmen.
Bei dauerhafter Einnahme wird empfohlen, einen homöopathischen Therapeuten zu Rate zu ziehen.

Sicherheit

Alle Preise inkl. MwSt. Alle Ersparnisse und Aktionen gelten nur für unser Liefergebiet und nur bei Online-Bestellungen. Für alle Lieferungen in unserem Liefergebiet gilt: Unser Lieferdienst ist kostenfrei mit mindestens 1 Rezept oder ab 50,00 € Einkaufswert aus dem rezeptfreien Sortiment. Sonst 5,99 € Liefergebühr. Lieferzeit: 1-3 Werktage (abhängig von Verfügbarkeit). Falls die von Ihnen bestellten Medikamente nicht (schnell) lieferbar sind, informieren wir Sie umgehend über die möglichen Alternativen.

Alle Aktionen und Artikel: Nur solange der Vorrat reicht. Bei Arzneimitteln (Tierarzneimitteln): Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Wichtig: Aus rechtlichen Gründen dürfen rezeptpflichtige Medikamente nicht rabattiert werden.

1 Die Ersparnis bezieht sich auf den UVP (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) oder den AVP (Apothekenverkaufspreis) und gilt ausschließlich für Online-Bestellungen in unserem Liefergebiet. Ausgenommen sind rezeptpflichtige Arzneimittel. Nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

2 UVP: Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder AVP: Der für den Fall der Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse vom pharmazeutischen Unternehmer zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH angegebene einheitliche Produkt-Abgabepreis im Sinne des § 78 Abs. 3 S. 1, 2. Halbsatz Arzneimittelgesetz, der von der Krankenkasse im Fall der Erstattung abzüglich eines Rabatts von 5% an die Apotheke ausgezahlt wird.

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