Rezepte-Express: Unser kostenloser Rezeptservice

Bei Bedarf holen wir Ihre Rezepte bei den von Ihnen genannten Ärzten für Sie ab und bringen Ihre Medikamente schnell zu Ihnen. Dadurch bleiben Ihnen mehrere Wege zum Arzt und auch lange Wartezeiten erspart.Füllen Sie bitte das Kontaktformular aus und teilen Sie uns bitte im Nachrichtenfeld mit, welche Rezepte (Name der Medikamente oder PZN) bei welchen Ärzten (Name, Anschrift) wir für Sie abholen sollen.

Rezepte beim Arzt abholen

Falls wir Ihre Rezepte zum ersten Mal bei dem jeweiligen Arzt abholen werden, füllen Sie bitte die Schweigepflichtentbindungserklärung aus und geben Sie bitte die von Ihnen unterschriebene Version unserem Fahrer mit.

Schweigepflichtentbindungserklärung

Sie können Ihre rezeptpflichtigen Medikamente bei uns auch telefonisch oder per E-Mail bestellen:

Telefon: 02323-589 2020
E-Mail: info@die-neue-apotheke.com

Ihre rezeptpflichtigen Medikamente liefern wir an Ihre Wunschadresse immer kostenfrei. Natürlich bleibt die Lieferung ebenfalls kostenfrei, wenn Sie neben rezeptpflichtigen auch rezeptfreie Medikamente bestellen (kein Mindestbestellwert).

Gerne beraten wir Sie telefonisch in mehreren Sprachen.

Sie erreichen uns unter der
Telefonnummer 02323-589 2020

So einfach bestellen Sie Ihre rezeptpflichtigen Medikamente
 

Sicherheit

Alle Preise inkl. MwSt. Alle Ersparnisse und Aktionen gelten nur für unser Liefergebiet und nur bei Online-Bestellungen. Für alle Lieferungen in unserem Liefergebiet gilt: Unser Lieferdienst ist kostenfrei mit mindestens 1 Rezept oder ab 50,00 € Einkaufswert aus dem rezeptfreien Sortiment. Sonst 5,99 € Liefergebühr. Lieferzeit: 1-3 Werktage (abhängig von Verfügbarkeit). Falls die von Ihnen bestellten Medikamente nicht (schnell) lieferbar sind, informieren wir Sie umgehend über die möglichen Alternativen.

Alle Aktionen und Artikel: Nur solange der Vorrat reicht. Bei Arzneimitteln (Tierarzneimitteln): Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Wichtig: Aus rechtlichen Gründen dürfen rezeptpflichtige Medikamente nicht rabattiert werden.

1 Die Ersparnis bezieht sich auf den UVP (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) oder den AVP (Apothekenverkaufspreis) und gilt ausschließlich für Online-Bestellungen in unserem Liefergebiet. Ausgenommen sind rezeptpflichtige Arzneimittel. Nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

2 UVP: Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder AVP: Der für den Fall der Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse vom pharmazeutischen Unternehmer zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH angegebene einheitliche Produkt-Abgabepreis im Sinne des § 78 Abs. 3 S. 1, 2. Halbsatz Arzneimittelgesetz, der von der Krankenkasse im Fall der Erstattung abzüglich eines Rabatts von 5% an die Apotheke ausgezahlt wird.

3Preise inkl. MwSt. Nur solange der Vorrat reicht